BAG: BR-Gründung darf klein anfangen Veröffentlicht am 30. April 2024 in Meldungen

Das Bundesarbeitsgericht stärkt die Rechte von Betriebsratsgründern: Selbst wenn sich nicht genug Beschäftigte für alle Sitze bei einer Betriebsratswahl bewerben, darf trotzdem ein Betriebsrat mit weniger Mitgliedern als gesetzlich vorgesehen gegründet werden.

In einem aktuellen Fall entschied das Bundesarbeitsgericht zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einer Klinik mit 170 Beschäftigten, die bei  der Betriebsratswahl nicht genügend Kandidaten fanden.
Obwohl sieben Sitze zu besetzen waren, kandidierten nur drei Arbeitnehmerinnen. Die Arbeitgeberin hielt die Wahl und den Gegründeten Betriebsrat daraufhin für nichtig; sowohl Arbeits- als auch Landesarbeitsgericht sahen die Wahl aber als wirksam an.

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte diese Entscheidung und betonte den Willen des Gesetzgebers, Betriebsratsgründungen zu erleichtern.

 

Quelle: bund-verlag.de