Sachverstand Rechtsgrundlagen für Betriebs- und Personalräte
Betriebs- und Personalräte werden in allen Bereichen der Wirtschaft und öffentlichen Dienststellen immer häufiger mit massiven Veränderungsprozesse und Umstrukturierungsmaßnahmen konfrontiert. Um die damit einhergehenden Veränderungen für die Kolleginnen und Kollegen richtig beurteilt und die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten zu können, benötigen die Interessenvertretungen in der Regel die Beratung und Unterstützung von Sachverständigen.
Die Möglichkeit zur Hinzuziehung von Sachverständigen ist sowohl im Betriebsverfassungsgesetz als auch in den verschiedenen Landespersonalvertretungsgesetzen vorgesehen.