Bildungsberatung für Betriebs- und Personalräte
"Dieses Seminar ist nicht erforderlich!", "Das kann sich unser Betrieb nicht leisten!", "Die betrieblichen Belange sind nicht berücksichtigt!", "Reicht es denn nicht, wenn einer fährt und die anderen unterrichtet?"
Kaum ein Betriebs- oder Personalrat, der diese oder ähnliche Sätze der Arbeitgeber nicht schon mal gehört hat! Viele Arbeitgeber versuchen, die in den Gesetzen normierten Rechte auf Schulung der Betriebs- und Personalräte mit dieser Strategie zu be- oder verhindern.
Wir bieten eine Beratung über das Recht auf Schulung und damit zusammenhängenden Fragen an.
- Was beinhaltet die Freistellung nach den Gesetzen (BetrVG, Personalvertretungsgesetze)?
- Was ist beim Beschluss des BR/PR zu beachten?
- Wie und wann kann der Arbeitgeber widersprechen?
- Was ist wenn der Arbeitgeber die Kostenübernahme verweigert?
- Qualifizierungsplanung für das Gremium
Wir kommen gern vor Ort in die Sitzung und helfen, den individuellen und kollektiven Bildungsbedarf zu ermitteln und die notwendigen Schritte einzuleiten. Dabei werden die gesetzlichen Vorschriften und das Verfahren - von der Beschlussfassung bis zur Anmeldung für die Schulung - erläutert. Insbesondere wird auf Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber eingegangen, welche rechtlichen Wege der Arbeitgeber einzuhalten hat und wie sich der Betriebsrat/Personalrat verhalten kann.
Die Bildungsberatung ist für die Gremien kostenfrei!
Weitere Infos finden sich hier.