Schulungsteilnahme für Betriebsräte

Beschreibung

Was ist zu beachten, wenn Betriebsräte an den nötigen Betriebsratsschulungen teilnehmen wollen? § 37 Abs. 6 BetrVG regelt das. Wir erklären es.

Veröffentlicht von: ver.di-Forum Nord