Nachhaltigkeit und Mitbestimmung
Unternehmen ab 250 Beschäftigten sind zukünftig gesetzlich verpflichtet, eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen. Dies bietet beim Thema „Soziale Nachhaltigkeit“ große Chancen bei der Mitbestimmung.
Durch die Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und der Taxonomie-Verordnung sind Unternehmen zukünftig gesetzlich verpflichtet, eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen. Betroffen sind zunächst Großunternehmen, ab 2025 folgen Unternehmen mit mind. 250 Beschäftigten. Die Mitglieder der Interessenvertretungen benötigen jetzt fundiertes Know-How, um das Thema Nachhaltigkeit und die gesetzlichen Vorgaben der CSRD kompetent und auf Augenhöhe mit Geschäftsführungen, Aufsichtsräten sowie Kolleginnen und Kollegen diskutieren zu können.
Die Berichtspflicht wird Einzug in die Arbeit der Wirtschaftsausschüsse halten und für Arbeitnehmervertreter*innen, die Mitglied eines Aufsichtsrates sind, ergeben sich ggf. rechtliche Folgerungen.
Wir zeigen euch in dem Seminar, dass das Thema „Soziale Nachhaltigkeit“ eine große Chance zur Mitbestimmung und Mitgestaltung bietet: Wir geben euch einen fundierten Überblick über das Thema. Ihr erhaltet Hinweise und Hilfen, wie ihr das Thema in eurem Umfeld optimal angehen könnt. Damit seid ihr bestens vorbereitet, die richtigen Weichen zu stellen.
Themenschwerpunkte
- Grundlagen unternehmerischer Nachhaltigkeit
- Entstehung und Historie im Wirtschaftskontext
- Aktuelle Gesetzeslage und -vorhaben
- Klärung von Begrifflichkeiten
- CSRD – Bedeutung für die Unternehmen
- Ziele und potentielle Mehrwerte der CSRD
- Das CSRD 3-Säulen-Modell “Environmental, Social und Governance”
- Schritte und Methoden zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Bedeutung für die Arbeit von Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen
- Rechte und Pflichten
- Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten beim Thema „Unternehmerischer Nachhaltigkeit“ und der „Sozialen Nachhaltigkeit“
- Betrachtungen zu Veränderungen des Wirtschaftsgeschehens durch das Thema „Unternehmerische Nachhaltigkeit“ und sich daraus ergebende Implikationen für Interessenvertretungen
- Seminarzeiten:
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- 1. Tag:
- 10.00 - 18.00 Uhr
- 2. Tag:
- 09.00 - 15.00 Uhr
Veranstaltungsort
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ALTES STAHLWERK
Business & Lifestyle Hotel
Rendsburger Straße 81
24537 Neumünster
Tel.: 04321-55 600
Seminaranmeldung und -reservierung
- Kosten:
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Seminargebühr 550,00 €
weitere Informationen zu den Seminarkosten
zzgl. der Kosten von 354,00 € für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. 184,00 € Tagungspauschale (TP) des TagungshotelsDie Seminargebühr von 550,00 € beinhaltet die Kosten für Arbeitsmaterial, Seminarleitung, -durchführung und -organisation.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bzw. der Tagungspauschale sind direkt mit dem Tagungshaus per Rechnung abzurechnen. Bringen Sie bitte hierfür die von Ihrem Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung mit, die wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung zugesandt haben. Preise unter Vorbehalt.
Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
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