Cannabis am Arbeitsplatz – Online

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Als BR / PR / MAV / SBV die Auswirkungen der Cannabis-Regelungen überblicken

Cannabis am Arbeitsplatz
Rechtliche Rahmenbedingungen

Seit dem 1. April 2024 gilt der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Freizeitgebrauch als legal. Das neue Gesetz wirft eine Vielzahl an Fragen auf, wie Unternehmen und betriebliche Interessenvertretungen zukünftig mit Cannabis am Arbeitsplatz umgehen sollen.

Ist der Cannabis-Konsum im Betrieb denn überhaupt erlaubt? Antworten auf diese und untenstehende spannende Fragen klärt unser Fachreferent Rechtsanwalt Morten Kramme.

  • Was regelt und beinhaltet das Cannabisgesetz?
  • Cannabis als berauschendes Mittel, als Suchtmittel und als Medizin
  • Cannabis im Öffentlichen Dienst - Cannabis in der Privatwirtschaft
  • Welche Folgen hat das Cannabis-Gesetz für den Arbeitsschutz?
  • Ist der Konsum am Arbeitsplatz erlaubt?
  • Kann der Arbeitgeber den Konsum am Arbeitsplatz oder in der Freizeit verbieten?
  • Ist ein Verbot zum Schutz von Nichtrauchern zulässig?
  • Sind Drogentests zulässig?
  • Kann der Cannabiskonsum am Arbeitsplatz oder in der Freizeit zu arbeitsrechtlichen Sanktionen führen?
  • Hat der Cannabiskonsum Folgen für den Versicherungsschutz?
  • Wie können Eckpunkte einer Betriebs- / Dienstvereinbarung aussehen?
Seminarzeiten:
  • 10.00 - 12.00 Uhr
Freistellung

Für die Teilnahme an dieser Schulung besteht gem. § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H., § 179 Abs. 4 SGB IX, § 39 Abs. 1 PersVG M.-V., § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG, § 19 Abs. 3 i.V.m. § 30 MVG ein Anspruch auf Freistellung, Gehaltsfortzahlung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.

Voraussetzung für die Teilnahme ist der ordnungsgemäße Beschluss des Betriebsrates. Dem Arbeitgeber sind die teilnehmenden Betriebsratsmitglieder, die Termine und die zeitliche Lage rechtzeitig bekannt zu geben.

Bei Rückfragen zur Freistellung wenden Sie sich bitte an:

ver.di-Forum Nord gGmbH
Kronshagener Weg 105
24116 Kiel
Tel.: 0431 / 6608 105

  • § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
  • § 179 Abs. 4 SGB IX
  • § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 54 (1) BPersVG i.V.m. § 46 (1) BPersVG
  • § 19 Abs. 3 i.V.m. § 30 MVG
Referent/en

Morten Kramme

Seminaranmeldung und -reservierung

Kosten:

Seminargebühr 135,00 €

weitere Informationen zu den Seminarkosten

Die Seminargebühr von 135,00 € beinhaltet die Kosten für Arbeitsmaterial, Seminarleitung, -durchführung und -organisation.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

ver.di-Forum Nord gGmbH
Kronshagener Weg 105
24116 Kiel
Fax: 0431 / 6608 161
info@verdi-forum.de

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