Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen und Softwareanwendungen
Digitalisierung aktiv mitgestalten
Viele Betriebs- und Personalräte haben IT-Systeme bereits frühzeitig in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen geregelt. Inzwischen ist jedoch viel geschehen: Die damaligen Initiator*innen sind nicht mehr Mitglied im Gremium, die Technik hat sich sprunghaft weiterentwickelt (Datenkommunikation durch digitale Dokumentenmanagementsysteme, Virtualisierung, Cloud-Computing, Internet der Dinge, ...). Insbesondere dann, wenn ‚alte‘ Technik durch neue (interne und externe) IT-Systeme ersetzt wird, stellt sich die Frage, ob dies überhaupt mitbestimmungspflichtig ist und wie die Regelungen der bestehenden Vereinbarungen auszulegen sind bzw. inwieweit sie eingehalten werden können.
Themenschwerpunkte:
- Was verbirgt sich hinter Arbeit 4.0?
- Begriff der Arbeit 4.0
- Gesellschaftlicher Wandel durch Globalisierung
- Wo stehen wir? Ist die Zukunft schon Gegenwart?
- Einfluss von neuen IT-Systemen und Softwareanwendungen auf die Arbeitswelt heute
- Einführung neuer Systeme
- Erster Schritt: Informationsbeschaffung
- Mitbestimmungsmöglichkeiten und -grenzen bei IT-Systemen, insb. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
- Umfang und Reichweite der Mitbestimmung (vom Bürokommunikationssystem über die Nutzung mobiler Endgeräte, WhatsApp-Beschäftigtengruppen und Internet der Dinge)
- Datenschutz
- Arbeitnehmer*innendatenschutzrecht auf der Grundlage aktueller europarechtlicher Regelungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze
- Problem des Internationalen Datentransfers, insb. in die USA
- Konsequenzen für Beschäftigte
- Umgang mit den Folgen der Nutzung moderner IT-Systeme, z.B. im Rahmen der Entgrenzung von Arbeitsort und Arbeitszeit durch Nutzung von Smartphones und anderen mobilen Geräten
- Betriebs-/ Dienstvereinbarungen erarbeiten und durchsetzen
- Vorstellung und Diskussion konkreter Regelungsansätze in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen, z.B. zum Datenschutz, zum digitalen Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten oder zur Nutzung digitaler Endgeräte
- Möglichkeiten der Aktualisierung bisheriger betrieblicher Regelungen
- Seminarzeiten:
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- 1. Tag:
- 10.00 - 18.00 Uhr
- 2. Tag:
- 09.00 - 18.00 Uhr
- 3. Tag:
- 09.00 - 16.30 Uhr
- Hinweis:
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Die Teilnehmer*innen sind ausdrücklich aufgefordert, eigene Regelungsbeispiele aus ihren Betrieben/Verwaltungen mitzubringen und zur Diskussion zu stellen.
Veranstaltungsort
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Romantikhotel Waldschlösschen Schleswig
Kolonnenweg 152
24837 Schleswig
Tel.: 04621/ 383 - 0
Seminaranmeldung und -reservierung
- Kosten:
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Seminargebühr 725,00 €
weitere Informationen zu den Seminarkosten
zzgl. der Kosten von 626,50 € für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. 301,50 € Tagungspauschale (TP) des TagungshotelsDie Seminargebühr von 725,00 € beinhaltet die Kosten für Arbeitsmaterial, Seminarleitung, -durchführung und -organisation.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bzw. der Tagungspauschale sind direkt mit dem Tagungshaus per Rechnung abzurechnen. Bringen Sie bitte hierfür die von Ihrem Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung mit, die wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung zugesandt haben. Preise unter Vorbehalt.
Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
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Kronshagener Weg 105
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