TV-V Eingruppierung

  • 08.10. - 10.10.2024
  • in Rostock
  • Seminar-Nr. Nord 377/24
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Die Grundsätze und die Systematik der Eingruppierung in die Entgeltgruppen sind in § 5 des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (TV-V) und in Anlage 1 geregelt. Der Betriebs- bzw. Personalrat bestimmt bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihm obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.

Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags, insbesondere der Anlage 1, sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Teilnehmende gehen mit Tätigkeitsmerkmalen um, Begriffe sowie Definitionen zum Eingruppierungsrecht werden vorgestellt und erläutert. Betriebs- und Personalräte lernen spezielle Eingruppierungsfragen zu verstehen und die Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Darüber hinaus gibt diese Schulung einen Überblick über Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-V.

Weitere Inhalte des Seminars sind die Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen der Ein- und Umgruppierung.

Themenschwerpunkte:

  • Rechtsgrundlagen für eine gesetzes- und tarifkonforme Bildung des Entgelts nach TV-V
  • Überblick zu den Grundbestandteilen der Entgeltbildung: § 5 TV-V Anlage 1
  • Akteur*innen der Eingruppierung
  • Aufbau und Struktur der Anlage 1 „Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben“
  • Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung
  • Beteiligungsrecht der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen der Ein- und Höhergruppierung
Seminarzeiten:
1. Tag:
10.00 - 18.00 Uhr
2. Tag:
09.00 - 18.00 Uhr
3. Tag:
09.00 - 16.30 Uhr
Freistellung

Für die Teilnahme an dieser Schulung besteht gem. § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H., § 39 Abs. 1 PersVG M.-V., § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG, § 49 Abs. 4 HmbPersVG, und vergleichbare Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze ein Anspruch auf Freistellung, Gehaltsfortzahlung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.

Voraussetzung für die Teilnahme ist der ordnungsgemäße Beschluss des Betriebsrates. Dem Arbeitgeber sind die teilnehmenden Betriebsratsmitglieder, die Termine und die zeitliche Lage rechtzeitig bekannt zu geben.

Bei Rückfragen zur Freistellung wenden Sie sich bitte an:

ver.di-Forum Nord gGmbH
Kronshagener Weg 105
24116 Kiel
Tel.: 0431 / 6608 105

  • § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
  • § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 54 (1) BPersVG i.V.m. § 46 (1) BPersVG
  • § 49 Abs. 4 HmbPersVG
  • u. vergleichb. Regelungen der LPersVG
Referent/en

Mario Böttcher

Veranstaltungsort

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penta Hotel Rostock
Schwaansche Str. 6
18055 Rostock

Tel.: 0381-4970 0

Seminaranmeldung und -reservierung

Kosten:

Seminargebühr 725,00 €
zzgl. der Kosten von 507,00 € für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. 241,00 € Tagungspauschale (TP) des Tagungshotels

weitere Informationen zu den Seminarkosten

Die Seminargebühr von 725,00 € beinhaltet die Kosten für Arbeitsmaterial, Seminarleitung, -durchführung und -organisation.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bzw. der Tagungspauschale sind direkt mit dem Tagungshaus per Rechnung abzurechnen. Bringen Sie bitte hierfür die von Ihrem Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung mit, die wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung zugesandt haben. Preise unter Vorbehalt.

Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

ver.di-Forum Nord gGmbH
Kronshagener Weg 105
24116 Kiel
Fax: 0431 / 6608 161
info@verdi-forum.de

Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.

Anmeldung:

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Reservierung:

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Fragen & Kontakt:

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne telefonisch unter 0431 / 6608 161 und per E-Mail unter info@verdi-forum.de für Sie bereit.