Einigungsstelle und arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren –
Durchsetzen von Betriebsratsrechten
Ein Konflikt im Betrieb ist festgefahren und die Fronten sind verhärtet. Manchmal hilft da nur noch der Weg über die Einigungsstelle oder ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren. Aber wie geht das? Wie läuft so etwas ab? Was muss der Betriebsrat beachten?
Themenschwerpunkte:
- Das Errichten einer Einigungsstelle
- Voraussetzung: Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- Bestellung der Bei- und Vorsitzenden
- Einrichtung einer ständigen Einigungsstelle
- Kosten der Einigungsstelle
- Das Verfahren vor der Einigungsstelle
- Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung auf die Verhandlung
- Taktisches Vorgehen des Betriebsrates
- Mündliche Beratung und Beschlussfassung
- Gütliche Einigung ohne Spruch der Einigungsstelle
- Der Spruch der Einigungsstelle
- Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede
- Umsetzung im Betrieb
- Gerichtliche Nachprüfung
- Aus der Praxis für die Praxis: Einigungsstellenverfahren im Rollenspiel selbst erleben
- Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Korrekte Einleitung des Verfahrens
- Beauftragung eines/einer Prozessvertreter*in
- Verfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG wegen groben Verstoßes
- Möglichkeiten der Beendigung des Verfahrens
- Wer trägt die Kosten?
- Besondere Beschlussverfahren
- Verfahrensart bei besonderer Dringlichkeit: Die einstweilige Verfügung.
- Seminarzeiten:
-
- 1. Tag:
- 10.00 - 18.00 Uhr
- 2. Tag:
- 09.00 - 18.00 Uhr
- 3. Tag:
- 09.00 - 16.30 Uhr
- Hinweis:
-
Referent: Norbert Diercks, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Veranstaltungsort
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Park Inn by Radisson Lübeck
Willy-Brandt-Allee 1-5
23554 Lübeck
Tel.: 0451 - 1504 0
Seminaranmeldung und -reservierung
- Kosten:
-
Seminargebühr 725,00 €
weitere Informationen zu den Seminarkosten
zzgl. der Kosten von 551,85 € für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. 198,85 € Tagungspauschale (TP) des TagungshotelsDie Seminargebühr von 725,00 € beinhaltet die Kosten für Arbeitsmaterial, Seminarleitung, -durchführung und -organisation.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bzw. der Tagungspauschale sind direkt mit dem Tagungshaus per Rechnung abzurechnen. Bringen Sie bitte hierfür die von Ihrem Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung mit, die wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung zugesandt haben. Preise unter Vorbehalt.
Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
ver.di-Forum Nord gGmbH
Kronshagener Weg 105
24116 Kiel
Fax: 0431 / 6608 161
info@verdi-forum.deÄnderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
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