EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz

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Der zunehmende Einsatz Künstlicher Intelligenz stellt das Arbeitsrecht vor Herausforderungen, unter anderem beim Daten- und Diskriminierungsschutz, in Haftungsfragen oder bei der Entscheidung, ob eine Person abhängig beschäftigt ist oder selbstständig. Die KI-Verordnung wird alle Arbeitsbereiche betreffen und nach der Verabschiedung unmittelbar und zwingend gelten. In unserem Seminar erklären unsere Expert*innen, welche Aufgaben und Herausforderungen auf die Betriebsräte, Personalräte, MAVen und SBVen zukommen.

Die EU will mit ihrer KI-Verordnung erstmals einen gesetzlichen Rahmen für die Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz schaffen. Die Verordnung sieht vor, Künstliche Intelligenz nach den Risiken ihrer Anwendungszwecke zu klassifizieren, von risikoarmer, begrenzt riskanter, zu riskanter und verbotener KI.

Künstliche Intelligenz, die imstande ist, Menschen zu unterdrücken, soll ganz verbannt werden. Der Schwerpunkt dieses Seminars befasst sich mit dem Erkennen von KI und den Mitbestimmungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen in den Betrieben.

Themenschwerpunkte

  • Beispiele von KI-Anwendungen
  • Eigenarten von KI-Systemen
  • Unterschiede zwischen KI und IT
  • Rechtsrang der Verordnung – unmittelbar und zwingend
  • Absichten der KI-Verordnung
  • Struktur der KI-Verordnung
  • Risikoklassifizierung
  • Datenschutz
  • Diskriminierungsschutz
  • Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung
  • Mitbestimmungsrechte bei dem Einsatz von KI
Seminarzeiten:
1. Tag:
10.00 - 18.00 Uhr
2. Tag:
09.00 - 16.30 Uhr
Freistellung

Für die Teilnahme an dieser Schulung besteht gem. § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H., § 39 Abs. 1 PersVG M.-V., § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG, § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen, § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 MAVO ein Anspruch auf Freistellung, Gehaltsfortzahlung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.

Voraussetzung für die Teilnahme ist der ordnungsgemäße Beschluss des Betriebsrates. Dem Arbeitgeber sind die teilnehmenden Betriebsratsmitglieder, die Termine und die zeitliche Lage rechtzeitig bekannt zu geben.

Bei Rückfragen zur Freistellung wenden Sie sich bitte an:

ver.di-Forum Nord gGmbH
Kronshagener Weg 105
24116 Kiel
Tel.: 0431 / 6608 105

  • § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
  • § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 54 (1) BPersVG i.V.m. § 46 (1) BPersVG
  • § 19 Abs. 3 MVG u. vglb. R.
  • § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 MAVO
Referent/en

Mattias Ruchhöft

Veranstaltungsort

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Park Inn by Radisson Lübeck
Willy-Brandt-Allee 1-5
23554 Lübeck

Tel.: 0451 - 1504 0

Seminaranmeldung und -reservierung

Kosten:

Seminargebühr 760,00 €
zzgl. der Kosten von 559,35 € für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. 199,35 € Tagungspauschale (TP) des Tagungshotels

weitere Informationen zu den Seminarkosten

Die Seminargebühr von 760,00 € beinhaltet die Kosten für Arbeitsmaterial, Seminarleitung, -durchführung und -organisation.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bzw. der Tagungspauschale sind direkt mit dem Tagungshaus per Rechnung abzurechnen. Bringen Sie bitte hierfür die von Ihrem Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung mit, die wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung zugesandt haben. Preise unter Vorbehalt.

Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

ver.di-Forum Nord gGmbH
Kronshagener Weg 105
24116 Kiel
Fax: 0431 / 6608 161
info@verdi-forum.de

Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.

Anmeldung:

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Reservierung:

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Fragen & Kontakt:

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