EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz
Der zunehmende Einsatz Künstlicher Intelligenz stellt das Arbeitsrecht vor Herausforderungen, unter anderem beim Daten- und Diskriminierungsschutz, in Haftungsfragen oder bei der Entscheidung, ob eine Person abhängig beschäftigt ist oder selbstständig. Die KI-Verordnung wird alle Arbeitsbereiche betreffen und nach der Verabschiedung unmittelbar und zwingend gelten. In unserem Seminar erklären unsere Expert*innen, welche Aufgaben und Herausforderungen auf die Betriebsräte, Personalräte, MAVen und SBVen zukommen.
Die EU will mit ihrer KI-Verordnung erstmals einen gesetzlichen Rahmen für die Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz schaffen. Die Verordnung sieht vor, Künstliche Intelligenz nach den Risiken ihrer Anwendungszwecke zu klassifizieren, von risikoarmer, begrenzt riskanter, zu riskanter und verbotener KI.
Künstliche Intelligenz, die imstande ist, Menschen zu unterdrücken, soll ganz verbannt werden. Der Schwerpunkt dieses Seminars befasst sich mit dem Erkennen von KI und den Mitbestimmungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen in den Betrieben.
Themenschwerpunkte
- Beispiele von KI-Anwendungen
- Eigenarten von KI-Systemen
- Unterschiede zwischen KI und IT
- Rechtsrang der Verordnung – unmittelbar und zwingend
- Absichten der KI-Verordnung
- Struktur der KI-Verordnung
- Risikoklassifizierung
- Datenschutz
- Diskriminierungsschutz
- Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung
- Mitbestimmungsrechte bei dem Einsatz von KI
- Seminarzeiten:
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- 1. Tag:
- 10.00 - 18.00 Uhr
- 2. Tag:
- 09.00 - 16.30 Uhr
Veranstaltungsort
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Park Inn by Radisson Lübeck
Willy-Brandt-Allee 1-5
23554 Lübeck
Tel.: 0451 - 1504 0
Seminaranmeldung und -reservierung
- Kosten:
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Seminargebühr 760,00 €
weitere Informationen zu den Seminarkosten
zzgl. der Kosten von 559,35 € für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. 199,35 € Tagungspauschale (TP) des TagungshotelsDie Seminargebühr von 760,00 € beinhaltet die Kosten für Arbeitsmaterial, Seminarleitung, -durchführung und -organisation.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bzw. der Tagungspauschale sind direkt mit dem Tagungshaus per Rechnung abzurechnen. Bringen Sie bitte hierfür die von Ihrem Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung mit, die wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung zugesandt haben. Preise unter Vorbehalt.
Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
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Kronshagener Weg 105
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