Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung – Grundlagen
Es gibt zahlreiche Verknüpfungspunkte sozialrechtlicher Vorschriften zum Arbeitsrecht und den Arbeitsverhältnissen der Beschäftigten. Nach Rechtsprechung des BAG gehört es z.B. zu den Aufgaben eines Betriebsrates, Belegschaftsangehörige zu beraten, wenn bei einem Aufhebungsvertrag oder bei einer Kündigung die Gefahr einer Sperre beim Arbeitslosengeld droht. Zudem ist der Betriebsrat häufig eine Anlaufstelle, wenn es um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit geht. Fundierte Kenntnisse im Sozialrecht sind für die kompetente Beratung von Beschäftigten daher unerlässlich. Im Seminar lernt ihr die wichtigsten sozialrechtlichen Bestimmungen, die die Interessenvertretung in ihrer täglichen Arbeit unbedingt kennen muss.
Themenschwerpunkte
- Grundlagen der sozialen Sicherung, Regelungsschwerpunkte und Aufbau
- Stellung des Sozialrechts im Rechtssystem
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die sozialrechtlichen Folgen
- Beschäftigungssichernde Regelungen und soziale Folgen, z.B. Kurzarbeit, Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften
- Sozialrechtliche Aspekte bei Leiharbeit, Minijobs und Befristungen
- Transfermaßnahmen
- Sozialrecht und Möglichkeiten der Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung der gesetzlichen Interessenvertretung
- Aktuelle Rechtsprechung
- Seminarzeiten:
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- 1. Tag:
- 10.00 - 18.00 Uhr
- 2. - 3. Tag:
- 09.00 - 18.00 Uhr
- 4. Tag:
- 09.00 - 15.00 Uhr
Veranstaltungsort
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Park Inn by Radisson Lübeck
Willy-Brandt-Allee 1-5
23554 Lübeck
Tel.: 0451 - 1504 0
Seminaranmeldung und -reservierung
- Kosten:
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Seminargebühr 950,00 €
weitere Informationen zu den Seminarkosten
zzgl. der Kosten von 865,80 € für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. 262,80 € Tagungspauschale (TP) des TagungshotelsDie Seminargebühr von 950,00 € beinhaltet die Kosten für Arbeitsmaterial, Seminarleitung, -durchführung und -organisation.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bzw. der Tagungspauschale sind direkt mit dem Tagungshaus per Rechnung abzurechnen. Bringen Sie bitte hierfür die von Ihrem Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung mit, die wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung zugesandt haben. Preise unter Vorbehalt.
Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.
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