Qualifizierung für die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten
Kenntnisse des Schwerbehindertenrechts sind für die ordnungsgemäße Arbeit der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten als auch für Betriebs- und Personalräte grundsätzlich erforderlich.
Krankheit im Arbeitsverhältnis
Atypische und prekäre Beschäftigungsverhältnisse
Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit – Die Interessenvertretung gestaltet Regelungen
Das Seminar in Bad Segeberg vom 05.05. bis 07.05.2025 wurde abgesagt.