JAV-Seminare

Für die ordnungsgemäße Arbeit aller Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sind Kenntnisse der wesentlichen rechtlichen Regelungen (z.B. aus dem BetrVG, dem BPersVG oder den Landespersonalvertretungsgesetzen, dem BBiG oder dem KrPflG, …) und deren Umsetzbarkeit erforderlich.