Qualifizierung für Personalräte
Das BPersVG bzw. die entsprechenden Personalvertretungsgesetze der Bundesländer (MBG S.-H., PersVG M.-V., ... ) sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Personalräte. Aufbauend auf das jeweilige Grundlagenseminar (Modul 1) werden in den weiteren Modulen (Modul 2 und 3) und unseren Schulungen zu Spezialthemen die für die PR-Arbeit erforderlichen Kenntnisse vermittelt.